Bundesdatenschutzgesetz

Die Grundlage für den Datenschutz in Deutschland bildet neben dem Grundgesetz, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner aktuellsten Fassung, aus dem Jahr 2009. Dieses Gesetz besteht aus den allgemeinen Vorschriften, wo Aufgaben und Zweck erläutert werden. Es regelt die Datenspeicherung, Datenübermittlung, Datenveränderung, die Zuverlässigkeit der Datenverarbeitung, der Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen des Bundes. Die Rechte der Betroffenen, das Datengeheimnis und die Datenschutzkontrollen. Sowie Straf- und Bußgeldvorschriften. Im ">Bundesdatenschutzgesetz sind auch, die Regeln für den Datenschutz in Unternehmen vorgegeben. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde 1977 in der ersten Fassung unter dem Titel: "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung", verabschiedet. 1990 und 2009 erschienen überarbeitete Neufassungen.