Neues Datenschutzgesetz ab 25.05.2018


Jedes Unternehmen sollte sich mit dem Thema des Datenschutzes beschäftigen, sei es nun die Speicherung von personenbezogenen Mitarbeiter- oder Kundendaten, eine Webseite oder Online-Shop. Am 25.05.2018 kommen große Änderungen auf uns zu, mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU ändert sich vieles hinsichtlich des Datenschutzes. Es besteht also dringender Handlungsbedarf (Beweislastumkehr), um auch weiterhin rechtlich abgesichert zu bleiben und wir können Ihnen dabei helfen. Wir kümmern uns um die DSGVO-konforme Umgestaltung Ihres Datenschutzes. Zum Beispiel durch die Erstellung oder Aktualisierung eines Verfahrungsverzeichnisses oder Datenschutzerklärung.

Doch was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist eine Verschärfung und Anpassung der bestehenden Datenschutzregelungen in den EU-Mitgliedsstaaten. Sie gilt für alle Unternehmen mit einem Sitz in der EU und außereuropäische Betriebe, die entweder eine Niederlassung in Europa haben oder die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Ein wesentliches Ziel der Verordnung ist es, die persönlichen Daten der EU-Bürger zu schützen. Die Kunden sollen Ihre Daten problemlos von einem Dienstleister auf den anderen übertragen oder sie gar vollständig löschen können. Außerdem sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen vollständigen Datenschutz zu gewährleisten und Verstöße dagegen zu melden, andernfalls können Abmahnungen oder Bußgelder anfallen.

Was ist neu?

  • Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses aller Datenverarbeitungstätigkeiten
  • Dokumentationspflichten und Datenschutzfolgenabschätzung
  • Neue Vorgaben für Einwilligungserklärung online und offline
  • Erweiterte Vorgabe für Datenschutzerklärungen auf Webseiten
  • Pflicht zur Datenportabilität
  • „Recht auf Vergessenwerden“ von Nutzerdaten
  • Neuregelungen bei der Auftragsdatenverarbeitung
  • Neuregelungen bei Mitarbeiterdaten
  • Privacy by design und privacy by default
  • Personenbezogene Daten von Kindern
  • Prinzip des „One-Stop-Shop“
  • Stellung des Datenschutzbeauftragten
  • Meldepflicht von Datenpannen
  • Neue Haftregeln und höhere Bußgelder

Wie Sie sehen, gibt es viel zu tun. Doch Sie sind nicht alleine, bei Fragen oder Hilfe rund um die neue Datenschutzgrundverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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